|
ZYPERN
- Wir empfehlen den Kauf von Immobilien ausschliesslich im griechischen Teil von Zypern, da die Eigentumssituation im türkischen Bereich nicht endgültig geklärt ist.
- Jeder Bürger der Europäischen Gemeinschaft kann problemlos Immobilien auf Zypern erwerben.
- Mit dem Erwerb einer Immobilie erhält der Eigentümer auch eine Aufenthaltserlaubnis, die .i.d.R. für vier Jahre gilt.
- Die Eigentumsverhältnisse werden im sogenannten Katasteramt registriert.
- Die Grunderwerbssteuer richtet sich nach dem Wert der Immobilie. Bei einem Preis von CYP 50.000 beträgt sie 3% während sie bei einem Wert von über CYP 100.000 bei 6% liegt. Wenn die Immobilie auf beide Namen eines Ehepaares registriert wird, so wird die Steuer halbiert.
- Bei Vertragsabschluß wird eine Stempelgebühr fällig , die sich auch nach der Betragshöhe richtet. Sie liegt zwischen 0,15% - 0,2%
- Seit 2004 gibt es bei Neubauten eine Mehrwertsteuer von 15% und seit 2007 gilt diese auch für den Kauf von Grundstücken. Wiederverkaufsobjekte sind von dieser Regel ausgenommen.
- Es gibt eine jährliche Grundsteuer, die sich nach dem Wert der Immobilie berechnet. Bei einem Wert bis zu CYP 100.000 fällt keine Steuer an. Bei einem Wert von über CYP 500.000 werden allerdings 4% berechnet.
- Es gibt keine Erbschaftssteuer.
- Es gibt eine Kapitalertragssteuer von 20% auf den Wiederverkauserlös.
|