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ITALIEN
1. In Italien werden i.d.R. sowohl ein Vorvertrag als auch ein notarieller Kaufvertrag verfaßt. Der Vorvertrag gilt als bindend und geht mit der Anzahlung von 10%-15% des vereinbarten Preises einher. Ein Vorvertrag bedarf nicht des Beiseins eines Notars, ist aber empfehlenswert.
2. In den meisten Gebieten ist die Eintragung des Eigentums im Register nicht notwendig, aber dennoch dringend zu empfehlen.
3. Vor dem Kauf eines Objekts sollten Sie einen Einblick in das Register werfen, um die Eigentumsfrage 100% zu klären.
4. Im Notarvertrag wird ähnlich wie in anderen Ländern (z.B. Griechenland) i.d.R. ein niedrigerer Betrag als der tatsächlich vereinbarte Kaufbetrag registriert. Da sich an dem registrierten Betrag die Grunderwerbssteuern orientieren, wird eine höhere Steuerzahlung vermeiden.
5. Es gibt in Italien sehr viele Schwarzbauten. Auch Umbauten oder Anbauten bedürfen einer offiziellen Genehmigung.
6. Es gibt in Italien unterschiedliche Grunderwerbssteuern. Für einen Zweitwohnsitz von privat sind z.B. 10% Steuern zu zahlen während ein Erstwohnsitz nur mit der Zahlung von 3% verbunden ist.
7. Die Katastersteuer liegt bei 4%, die Kosten für den Notar betragen 3% und die Kosten für den Makler liegen zwischen 4% und 6% des Kaufpreises.
8. Sollten Sie ein Haus bauen, so ist zu empfehlen, die Seriösität des Bauunternehmens zu prüfen, indem Sie u.a. bereits fertig gestellte Objekte begutachten und nach Kundenreferenzen fragen.
9. Sanierungs- und Umbaukosten für alte Häuser sind i.d.R. sehr hoch, sodass der Interessent vorab prüfen sollte, ob nicht der Neubau oder Erwerb eines fertigen Objektes sinnvoller erscheint.
Mieter haben in Italien ein Vorkaufsrecht. Dies sollte bei dem Interesse für den Kauf eines Apartments beachtet werden |