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SCHWEIZ
- EU-Bürger können in allen Gemeinden Immobilien kaufen, wenn sie ihren Erstwohnsitz dort anmelden.
- EU-Bürger dürfen Immobilien als Zweit-oder Ferienwohnsitze nur in Orten kaufen, die als Tourismusgemeinden definiert sind.
- In diesen Gemeinden gibt es verschiedene Beschränkungen bezüglich der Kaufsummen und der Zahl der verkaufbaren Objekte.
- Immobilienverträge bedürfen in der Schweiz der öffentlichen Beurkundung.
- Mit der Eintragung in dem Grundbuch geht das Eigentum auf den neuen Erwerber über.
- Die 26 Kantone in der Schweiz sind souverän, sodass die Grunderwerbssteuer unterschiedlich hoch ist. Es gibt keine bundesweite Regelung.
- Die Grunderwerbssteuer heißt Handänderungssteuer und beträgt zwischen 1% - 3,3%.
- Die Grunderwerbssteuer ist je nach Kanton entweder vom Käufer oder vom Verkäufer zu zahlen.
- Bei Selbstnutzung der Immobilie gibt es eine Einkommenssteuer auf den fiktiven Mietwert.
- In den meisten Kantonen gibt es keine Erbschafts- und Schenkungssteuer.
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