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ÖSTERREICH

  1. Bürger der Europäischen Gemeinschaft haben im Falle eines Immobilienkaufes die gleichen Rechte wie die österreichischen Staatsbürger.
  2. In den einzelnen Bundesländern gibt es allerdings unterschiedliche Gesetze inbezug auf den Hauskauf eines Nichtösterreichers.
  3. In Wien gibt es keinerlei Beschränkungen beim Immobilienkauf von Ausländern.
  4. In allen Bundesländern mit Ausnahme vom Salzburger Land, Wien und Niederösterreich gibt es Flächen, wo Ausländer und Österreicher keine Ferien-oder Zweitwohnsitze errichten dürfen. Hier ist ein Erwerb nur möglich als Erstwohnsitz (also als Steuerzahler).
  5. In Tirol haben die Gemeinderäte die Möglichkeit von Einschränkungen inbezug auf den Erwerb durch Ausländer.
  6. Die Grunderwerbssteuer beträgt 3,5% des Kaufpreises.
  7. Die Notarkosten belaufen sich auf 1,8% des Kaufbetrages.
  8. Die Gebühren des Grundbuchamtes betragen 1% des Preises.
  9. Der Käufer wird erst durch den Eintrag im Grundbuch Eigentümer.
  10. In Österreich ist der Kaufpreis spätestens vierzehn Tage nach Beurkundung des notariellen Kaufvertrages zu zahlen.
     
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