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ÖSTERREICH
- Bürger der Europäischen Gemeinschaft haben im Falle eines Immobilienkaufes die gleichen Rechte wie die österreichischen Staatsbürger.
- In den einzelnen Bundesländern gibt es allerdings unterschiedliche Gesetze inbezug auf den Hauskauf eines Nichtösterreichers.
- In Wien gibt es keinerlei Beschränkungen beim Immobilienkauf von Ausländern.
- In allen Bundesländern mit Ausnahme vom Salzburger Land, Wien und Niederösterreich gibt es Flächen, wo Ausländer und Österreicher keine Ferien-oder Zweitwohnsitze errichten dürfen. Hier ist ein Erwerb nur möglich als Erstwohnsitz (also als Steuerzahler).
- In Tirol haben die Gemeinderäte die Möglichkeit von Einschränkungen inbezug auf den Erwerb durch Ausländer.
- Die Grunderwerbssteuer beträgt 3,5% des Kaufpreises.
- Die Notarkosten belaufen sich auf 1,8% des Kaufbetrages.
- Die Gebühren des Grundbuchamtes betragen 1% des Preises.
- Der Käufer wird erst durch den Eintrag im Grundbuch Eigentümer.
- In Österreich ist der Kaufpreis spätestens vierzehn Tage nach Beurkundung des notariellen Kaufvertrages zu zahlen.
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