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POLEN

  1. Seit Mai 2004 ist Polen Vollmitglied der Europäischen Union.
  2. Für ausländische Personen aus der EU gilt, dass der Erwerb von Immobilien in Polen grundsätzlich genehmigungsfrei ist.
  3. Es gibt einige wenige Ausnahmen inbezug auf Landwirtschaftsgrundstücke und Zweitwohnungen.
  4. Der Erwerber einer Zweitwohnung hat keine Probleme, wenn er nachweisen kann, dass er das erworbene Objekt im Bereich des Tourismus nutzen möchte (Vermietung).
  5. Ausländer ausserhalb der EU benötigen i.d.R. eine Sondergenehmigung vom zuständigen Innenminister des Landes.
  6. Es gibt ein Grundbuch in Polen, welches zur Feststellung des Rechtsstandes einer Immobilie dient.
  7. Der Erwerb des Eigentumsrechts ist nicht abhängig von der Eintragung im Grundbuch.
  8. Es besteht eine Mehrwertsteuerpflicht in Höhe von 22% bei dem Verkauf einer Immobilie in Polen.
  9. Beim Immenministerium wird ein Register mit Daten über alle Grundstücke, die durch Ausländer erworben werden, geführt.
  10. Wenn EU-Bürger sich länger als drei Monate in Polen aufhalten wollen, benötigen sie eine Aufenthaltsbewilligung.
     
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