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POLEN
- Seit Mai 2004 ist Polen Vollmitglied der Europäischen Union.
- Für ausländische Personen aus der EU gilt, dass der Erwerb von Immobilien in Polen grundsätzlich genehmigungsfrei ist.
- Es gibt einige wenige Ausnahmen inbezug auf Landwirtschaftsgrundstücke und Zweitwohnungen.
- Der Erwerber einer Zweitwohnung hat keine Probleme, wenn er nachweisen kann, dass er das erworbene Objekt im Bereich des Tourismus nutzen möchte (Vermietung).
- Ausländer ausserhalb der EU benötigen i.d.R. eine Sondergenehmigung vom zuständigen Innenminister des Landes.
- Es gibt ein Grundbuch in Polen, welches zur Feststellung des Rechtsstandes einer Immobilie dient.
- Der Erwerb des Eigentumsrechts ist nicht abhängig von der Eintragung im Grundbuch.
- Es besteht eine Mehrwertsteuerpflicht in Höhe von 22% bei dem Verkauf einer Immobilie in Polen.
- Beim Immenministerium wird ein Register mit Daten über alle Grundstücke, die durch Ausländer erworben werden, geführt.
- Wenn EU-Bürger sich länger als drei Monate in Polen aufhalten wollen, benötigen sie eine Aufenthaltsbewilligung.
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