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FRANKREICH

  1. Es werden privatschriftliche Vorverträge abgeschlossen, die bindend sind. Ein Notar sollte bereits eingeschaltet sein.
  2. Bei der Unterschrift des Vorvertrages wird i.d.R. eine Anzahlung von 10% gezahlt.
  3. Eine auflösende Bedingung des Vorvertrages ist z.B. eine Nichtgewährung eines Kredites. Dies kann für den Verkäufer sehr ärgerlich sein, da er sein Objekt eventuell für eine lange Zeit reserviert hatte.
  4. Der Käufer hat das Recht der Notarwahl.
  5. Der Notar prüft die Eigentumsverhältnisse und eventuelle Hypothekenbelastungen.
  6. Die Überweisung des Kaufbetrages erfolgt auf das Konto des Notars.
  7. Der notarielle Kaufvertrag beinhaltet eine siebentägige Widerrufsfrist.
  8. Die Grunderwerbssteuer in Frankreich beträgt 4,8%.
  9. Es gibt sowohl eine Grundsteuer wie auch eine Wohnsteuer. Der Betrag für die Grundsteuer ist in den Gemeinden sehr unterschiedlich.
  10. Im Erbfall gilt ausschliesslich das französische Recht.
     
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