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FRANKREICH
- Es werden privatschriftliche Vorverträge abgeschlossen, die bindend sind. Ein Notar sollte bereits eingeschaltet sein.
- Bei der Unterschrift des Vorvertrages wird i.d.R. eine Anzahlung von 10% gezahlt.
- Eine auflösende Bedingung des Vorvertrages ist z.B. eine Nichtgewährung eines Kredites. Dies kann für den Verkäufer sehr ärgerlich sein, da er sein Objekt eventuell für eine lange Zeit reserviert hatte.
- Der Käufer hat das Recht der Notarwahl.
- Der Notar prüft die Eigentumsverhältnisse und eventuelle Hypothekenbelastungen.
- Die Überweisung des Kaufbetrages erfolgt auf das Konto des Notars.
- Der notarielle Kaufvertrag beinhaltet eine siebentägige Widerrufsfrist.
- Die Grunderwerbssteuer in Frankreich beträgt 4,8%.
- Es gibt sowohl eine Grundsteuer wie auch eine Wohnsteuer. Der Betrag für die Grundsteuer ist in den Gemeinden sehr unterschiedlich.
- Im Erbfall gilt ausschliesslich das französische Recht.
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