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VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE
1. Erst seit 2002 ist es Ausländern ohne Einschränkung der Nationalität gestattet, in dem Emirat Dubai in den Free Hold Gebieten Immobilien zu erwerben. In weiteren vier Emiraten ist ebenfalls der Immobilienerwerb gestattet.
2. Ausserhalb der Freeholdgebiete ist nur ein Leasing eines Objektes möglich (99-years Lease).
3. Im Jahr 2006 wurde das erste Immobiliengesetz für das Emirat Dubai verabschiedet.
4. Seit diesem Gesetz werden die Immobilien im Grundbuch registriert. Die Eintragung erfolgt i.d.R. nach der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises
5. Die meisten Immobilieninteressenten entscheiden sich für bereits fertiggestellte Objekte (Haus oder Apartment).
6. Die Registrierungsgebühr beträgt momentan 2% des Kaufpreises, wobei 1,5% vom Käufer und 0,5% vom Verkäufer zu zahlen sind.
7. Der Eigentumserwerb ist bereits durch einen privatwirtschaftlichen Kaufvertrag realisierbar.
8. Der Eigentumserwerb durch Ausländer bedarf einem schriftlichen Kaufvertrag.
9. Wer eine Immobilie erwirbt, erhält nach vollständiger Zahlung eine Aufenthaltsgenehmigung.
10. In den Vereingten Arabischen Emiraten gibt es keine Grunderwerbssteuer. Auch viele andere Steuern, wie z.B. die Grundsteuer und Vermögenssteuer werden nicht erhoben. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind steuerfrei. Die Vereingten Arabischen Emirate gelten somit für Investoren als ideales Investitionsgebiet.
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