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SPANIEN
- Lassen Sie sich unbedingt das Eigentumsrecht des Verkäufers durch einen aktuellen Grundbucheintrag bestätigen.
- Bei Baugrundstücken ist unbedingt auf die Mindestgröße für eine spätere Bebauung zu achten.
- Die Provison bei der Vermittlung ist sehr unterschiedlich und hängt von der jeweiligen Region ab. In einigen Gebieten zahlt nur der Verkäufer die Provision. Meistens ist jedoch mit einer Gesamtprovision von 5% zu kalkulieren, die dann jeweils in gleichen Teilen zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt wird.
- Die juristischen Nebenkosten betragen ca. 2,5% (Notar und Grundbuchamt).
- Die Grunderwerbssteuer beläuft sich auf 7% des offiziellen Preisen bei einem Erstverkauf der Immobilie. Sollte das Objekt privat aus zweiter Hand verkauft warden, so sind 6% an das Finanzamt zu zahlen.
- Die Kosten für Strom und Wasser werden alle zwei Monate abgerechnet.
- Die jährliche Grundsteuer beträgt zwischen 0,3% - 1,7% und hängt von der örtlichen Gemeinde ab.
- Es wird empfohlen, eine Hausratsversicherung sowie eine Versicherung gegen Diebstahl und Wasserschäden abzuschliessen.
- Die offiziellen Verträge warden immer in der Spanischen Landessprache verfaßt.
- Verträge für den Kauf von Immobilien sind in Spanien auch privatrechtlich, also ohne Unterzeichnung eines Notar rechtsgültig. Ein Vertrag kann rechtlich gültig sein nach einer mündlichen Vereinbarung.
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